Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Heizungsgesetz (GEG) eine neue Förderung für den Heizungstausch beschlossen. Zuständig dafür ist ab sofort die KfW. Gefördert werden alle Heizsysteme mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65%. Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- Basisförderung: 30%
- Geschwindigkeitsbonus: 20%
- Einkommensabhängiger Bonus: 30%
- Wärmepumpenbonus: 5%
- Zusätzlich gibt es einen Förderzuschuss von 2500 € für den Einbau von Biomasseheizungen.
Die unterschiedlichen Boni sind kumulierbar, jedoch beträgt die maximale Förderung insgesamt 70% der Investitionskosten oder maximal 30.000 €. Vorläufig sind nur selbstnutzende Eigentümer berechtigt, also Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen.